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   VGH Hessen, 23.01.1985 - I OE 34/82   

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VGH Hessen, 23.01.1985 - I OE 34/82 (https://dejure.org/1985,20385)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.01.1985 - I OE 34/82 (https://dejure.org/1985,20385)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - I OE 34/82 (https://dejure.org/1985,20385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angestellte Lehrer (Übernahme ins Beamtenverhältnis) - Rechtmäßigkeit von Übernahmekriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1985 - I OE 34/82
    Derartige ermessensbindende Verwaltungsvorschriften sind im Grunde eine der Verwaltung im voraus bekanntgegebene vorweggenommene Verwaltungsübung, um sicherzustellen, daß die Bewerber sachgemäß ausgewählt und nach einheitlichen und gleichmäßigen Maßstäben eingestellt werden (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 07.05.1981, DVBl. 1982, 198).

    Dabei ist es dem Dienstherrn im Rahmen seines Einstellungsermessens überlassen, welchen sachlichen Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimißt und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (so BVerwG, Urteil vom 07.05.1981, a.a.O., m. w. N.).

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1985 - I OE 34/82
    Demnach hat der Beklagte also dem vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 14.01.1982 2 AZR 245/80 , NJW 1982, 1475 = PersV 1984, 166 betonten Umstand Rechnung getragen, wonach ein voll ausgebildeter Lehrer, der einige Zeit im Angestelltenverhältnis beschäftigt worden ist, gegenüber dem in zwei Prüfungen besser qualifizierten künftigen Lehramtsbewerber zusätzliche pädagogische Erfahrungen und ein größeres Fachwissen erwirbt.

    Die Frage, ob jemand in einem dreijährigen oder in einem unbefristeten BAT-Vertrag beschäftigt wird, hat zunächst einmal allein arbeitsrechtliche Auswirkungen hinsichtlich der Beendigung des Rechtsverhältnisses, sofern nicht auch der erstgenannte Vertrag als Kettenarbeitsvertrag unwirksam ist (vgl. dazu BAG, Urteil vom 14.01.1982, NJW 1982, 1475 [1478 ]).

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1985 - I OE 34/82
    Für die Gerichte sind derartige Verwaltungsvorschriften zwar nicht bindend, sie können von ihnen jedoch im Rahmen des § 114 VwGO daraufhin überprüft werden, ob die Verwaltung ihr Ermessen den gesetzlichen Grenzen oder der gesetzlichen Ermächtigung entsprechend sachgerecht gebunden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.1979, BVerwGE 58, 45, 53; BVerwG, Urteil vom 21.08.1979, ZBR 1980, 125).
  • BVerwG, 21.08.1979 - 6 C 5.78
    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1985 - I OE 34/82
    Für die Gerichte sind derartige Verwaltungsvorschriften zwar nicht bindend, sie können von ihnen jedoch im Rahmen des § 114 VwGO daraufhin überprüft werden, ob die Verwaltung ihr Ermessen den gesetzlichen Grenzen oder der gesetzlichen Ermächtigung entsprechend sachgerecht gebunden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.1979, BVerwGE 58, 45, 53; BVerwG, Urteil vom 21.08.1979, ZBR 1980, 125).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1980 - IV 1631/79

    Zulässigkeit der Einstellung von Lehramtsbewerbern im Angestelltenverhältnis

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1985 - I OE 34/82
    Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen begründet daher keinen Anspruch des verfassungswidrig mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Angestellten auf seine Ernennung zum Beamten (ebenso Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 33, Fußnote 2 zu Rdnr. 32 und Rdnr. 42; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.1980, NJW 1980, 1868; OVG Münster, Urteil vom 16.12.1980 GA 1096/80 n. v.).
  • VGH Hessen, 15.04.1991 - 1 N 3368/90

    Normenkontrollverfahren: Normerlaßklage; Verwaltungsvorschrift

    Die Erlasse enthalten im Grunde eine von der Verwaltung im voraus bekanntgegebene Verwaltungspraxis, und sie dienen der einheitlichen und gleichmäßigen Behandlung des betroffenen Personenkreises im Rahmen des Auswahlverfahrens (BVerwG, Urt. v. 22.2.1990 -- 2 C 13.87 --, NVwZ-RR 1990, 619 und Urt. v. 7.5.1981 -- 2 C 42.79 --, DÖD 1981, 257 = RiA 1981, 217 = DÖV 1982, 76 = DVBl. 1982, 198 = ZBR 1982, 85 = PersV 1982, 412; Hess.VGH, Urt. vom 23.1.1985 -- I OE 34/82 --, HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 04.03.1991 - 1 TG 3306/90

    Anspruch auf Berufung als Professor in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Daß die Beamtengesetze keinen subjektiven Anspruch gewähren, wird sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur übereinstimmend angenommen (BVerwGE 28, 155 , BVerwG, DÖV 1982, 76; Senatsurteile vom 24.9.1986 -- 1 UE 755/84 -- und vom 23.1.1985 -- I OE 34/82 --, HessVGRspr. 1985, 43; Becker, ZBR 1982, 258 , ders., RiA 1983, 221 ).
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